Bröselsteinfall: Befangenheitsantrag der Fa. Xella International GmbH gegen gerichtlich beauftragten Sachverständigen scheitert auch vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf!
(29.06.2015) Bereits im Jahre 2014 hatte ein wesentlicher von dem Landgericht Duisburg beauftragter Sachverständiger in Klageverfahren der "Bröselsteingeschädigten" Gutachten erstellt, welche die Aussichten von „Bröselsteingeschädigten“ erheblich verbessern, deren Schadensersatzansprüche wegen ihrer Gebäudeschäden gegenüber der Fa. Xella International GmbH erfolgreich durchzusetzen.
Lesen Sie insoweit unseren entsprechenden damaligen Artikel "Neues Gutachten im Bröselstein-Fall zu Gunsten der Geschädigten".
Daraufhin hat die Fa. Xella International GmbH versucht, zu verhindern, dass das Gericht die Feststellungen dieses Sachverständigen seinem kommenden Urteil zu Grunde legt. Insoweit hat die Fa. Xella International GmbH durch deren Rechtsanwälte umfangreiche Befangenheitsanträge gegen diesen Sachverständigen vor den Gerichten gestellt. Zum einen in bereits anhängigen Klageverfahren, in denen der Sachverständige von dem Gericht beauftragt worden war, und zum anderen in neuen gegen die Fa. Xella International GmbH gerichteten Gerichtsverfahren von "Bröselsteingeschädigten", in denen dieser Sachverständige von dem Gericht beauftragt worden ist bzw. werden soll.
Zunächst hatte das Landgericht Duisburg zu Gunsten der "Bröselsteingeschädigten" entschieden. Der Befangenheitsantrag der Fa. Xella International GmbH wurde als unbegründet zurückgewiesen.
Dagegen hat die Fa. Xella International GmbH das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt. Auch dort hat das Oberlandesgericht nunmehr zu Gunsten der "Bröselsteingeschädigten"entschieden (Beschluss vom 29.06.2015, Az. I-5 W 17/15), dass der Sachverständige nicht befangen ist und demnach seine bisherige Begutachtung aus den zahlreichen gerichtlichen Verfahren von dem Gericht seinem kommenden Urteil zu Grunde gelegt werden kann. Auch in zukünftigen gerichtlichen Verfahren kann daher weiterhin dieser Sachverständige von dem Landgericht Duisburg wieder beauftragt werden.
Die Fa. Xella International GmbH hat es demnach mit ihren Befangenheitsanträgen nicht geschafft, zu verhindern, dass sich das Gericht bei dessen noch kommender Urteilsfindung auf die Feststellungen dieses Sachverständigen beruft. Es gilt nunmehr abzuwarten, wie die Gerichte in den zahlreichen Klageverfahren, in denen sämtliche relevanten Unterlagen und Sachverständigengutachten zu der Gerichtsakte vorliegen, über die Schadensersatzansprüche der "Bröselsteingeschädigten" per Urteil entscheiden wird.
Unter "Aktuelles" und "Vertretung von Bröselsteinopfern" finden Sie weitergehende Informationen zu dem Bröselsteinskandal.