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Bröselsteinfall: Erstes Berufungsverfahren geht wieder in die Beweisaufnahme!

Bröselsteinfall: Erstes Berufungsverfahren geht wieder in die Beweisaufnahme!

(03.07.2016) Bis heute hat das OLG Düsseldorf als Berufungsinstanz kein rechtskräftiges Urteil gesprochen, ob die Fa. Xella International GmbH für die sog. Bröselsteine gegenüber den Hauseigentümern auf Schadensersatz haftet.

In dem nach diesseitigen Kenntnisstand zum jetzigen Zeitpunkt ersten Berufungsverfahren in den sog. Bröselsteinfällen eröffnet nunmehr das OLG Düsseldorf, Az. I - 5 U 63/15, wieder die Beweisaufnahme und stellt mithin das entsprechende vorhergehende erstinstanzliche Urteil des Landgericht Duisburg, Az. 10 O 47/11, erneut auf den Prüfstand.

Nunmehr soll mittels eines anderen von dem Senat gerichtlich beauftragten Sachverständigen festgestellt werden, wo gemäß der Behauptung des Klägers in seinem Objekt die sog. Bröselsteine verbaut worden sind und dass es gerade durch die Steine zu Rissbildungen gekommen ist.   

Zu begrüßen ist, dass der entscheidende Senat des OLG Düsseldorf in Anwesenheit des Sachverständigen selbt vor Ort in dem streitgegenständlichen Objekt die gerügten Bauschäden in Augenschein nehmen will.

Ferner hat der Senat in seinem entsprechenden Beschluss vom 16.06.2016 auch mitgeteilt, dass aufgrund des dem Kläger vorliegenden Lieferscheines von damals der Senat davon ausgeht, dass an den Kläger aus dem Werk in Issum, in dem unstreitig als Kalksandsteine bezeichneten Mauerwerkssteine unter Beimischung von Sprühabsorbtionsrückständen hergestellt worden sind, solche Steine geliefet worden sind.