Stand des Gesetzgebungsverfahren zum Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts
(27.02.2017) Am 15.2.2017 wurde von den Berichterstattern der Bundestagfraktionen im Rechtsausschuss der finale Antrag des Rechtsausschusses inhaltlich abgestimmt. Es ist nicht mehr mit weiteren Ă„nderungen zu rechnen. Der Wortlaut ist aber noch nicht offiziell!
Der Rechtsausschuss wird den Beschluss voraussichtlich am 08.03.2017 fassen und am 09. oder 10.03.2017 wird die 2. und 3. Lesung des Gesetzes im Bundestag statfinden (TOP 36 der Tagesordnung).
Wegen der Ă„nderungen im GVG (Baukammern u.a.) wird der Bundesrat noch beteiligt sein, voraussichtlich am 31.03.2017.
Das Gesetz soll am 01.01.2018 in Kraft treten! Es gibt keine 6-monatige Übergangszeit, d. h., ab 01.01.2018 gilt für alle Verträge das neue Recht.