Nur die "richtige" Bedenkenanmeldung schützt vor Mängelansprüchen!
(03.08.2020) An einen Bedenkenhinweis sind hohe Anforderungen zu stellen. Er hat zur rechten Zeit, in der gebotenen Form, mit der notwendigen Klarheit und gegenüber dem richtigen Adressaten zu erfolgen. Erklärungen pauschalen Inhalts sind - jedenfalls wenn ein Fachunternehmen beauftragt wurde - unzulänglich, so das OLG Brandenburg in seinem Urteil vom 20.05.2020 (11 U 74/18). mehr