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Das Mandat mit Ihnen kann auf Ihren Wunsch hin von uns mit der gleich hohen Qualität vertrauensvoll auch per Videotelefonat geführt werden. Mandanten schätzen diese Kommunikation, weil dadurch für diese eine zeitaufwendige An- und Abfahrt zu unserer Kanzlei entfällt. Sprechen Sie uns ruhig darauf an!

 

Ausrichtung der Kanzlei

Freier & Götz Rechtsanwälte ist eine seit mehr als 20 Jahren bestehende und auf das gesamte Baurecht und Immobilienrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei in Moers.

Diese konsequente fachliche Spezialisierung als Rechtsanwaltskanzlei ist am Niederrhein einzigartig. Die Kanzlei wurde bereits im Jahr 2004 von der Rechtsanwältin Nicole Freier und dem Rechtsanwalt Alexander Götz gegründet, die auch schon zuvor langjährig als Rechtsanwälte im Baurecht tätig waren.

Die Rechtsanwälte sind erfahrene Spezialisten im Bau- und Immobilienrecht und alle Rechtsanwälte sind Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht. Sie verfügen nachgewiesen auch auf diesen Rechtsgebieten über langjährige besondere Kenntnisse und praktische Erfahrungen rund um das Thema Bauen.

Die Berechtigung zum Führen der Bezeichnung "Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht" haben jeder Rechtsanwalt von Freier & Götz Rechtsanwälte von der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf auf entsprechenden Nachweis und bestandene Prüfungsleistungen verliehen bekommen und weisen diese fachliche Kompetenz jedes Jahr gegenüber der Rechtsanwaltskammer nach.

Die Fülle der im Bau- und Immobilienrecht anzuwendenden und sich stetig ändernden Gesetze (z. B. Neues gesetzliches Bauvertragsrecht im BGB seit dem 01.01.2018), insbesondere die zu beachtenden und sich immer wieder ändernden technischen Vorschriften (z. B. DIN-Normen, GEG, EnEG, EnEV, EEWärmeG, etc.) sowie bautechnischen Probleme und die unzählige Rechtsprechung machen gerade im Bau- und Immobilienrecht eine Spezialisierung des Rechtsanwaltes und dessen stetige Fortbildung in rechtlicher sowie in bautechnischer Hinsicht unabdingbar, welche jeder Anwalt von Freier & Götz Rechtsanwälte gewährleistet.

Wir gewährleisten für unsere Mandanten, dass unsere Rechtsanwälte bereits über eine langjährige beratende und gerichtliche Erfahrung im Bau- und Immobilienrecht verfügen. Die hohe fachliche Qualifikation durch langjährige Erfahrung und stetige Fortbildung jedes einzelnen, eine hohe persönliche Verfügbarkeit für den Mandanten und eine zügige und engagierte Bearbeitung sind die Grundlagen unserer Dienstleistung für den Mandanten.

Wir als Kanzlei für Baurecht und Immobilienrecht sind zum einen für unsere Mandanten am Niederrhein (z. B. aus Moers, Rheinberg, Kamp-Lintfort, Neukirchen-Vluyn, Kempen, Viersen, Goch, Xanten, Geldern, Kleve, Wesel, Bocholt u. Dinslaken) sowie insbesondere aus Krefeld, Mönchengladbach, Duisburg, Neuss, Düsseldorf, Mülheim, Oberhausen und Essen tätig. Zum anderen vertreten wir auch selbstverständlich überregional Mandanten aus ganz Deutschland.

Wir vertreten alle am Bau und im Bereich Immobilien tätigen Personen und Firmen. Im Bausektor insbesondere von dem privaten Bauherrn, der z. B. einen Handwerker beauftragt oder ein Eigenheim baut, bis hin zu dem mittelständischen Bauunternehmen und das Architektur- sowie Ingenieurbüro. Auch baustoffproduzierende Unternehmen sind unsere Mandanten.

Ferner leisten die Rechtsanwälte für Bauunternehmen, Ingenieure, Architekten und Bauverbände seit Jahren baurechtliche Rechtsfortbildungen, insbesondere im Rahmen von betriebsinternen Baurechtsseminaren und Inhouse-Schulungen.

Grundsätze der Mandatsbearbeitung

  • Ziel ist die außergerichtliche und damit zeit- u. kostensparende Konfliktlösung, insb. unter Berücksichtigung finanzieller, psychologischer und sonstiger relevanter Faktoren,
  • auf das Wesentliche konzentrierte rechtliche Prüfung; klare Auskunft über die Rechtslage und die Erfolgsaussichten der Angelegenheit; konkrete Empfehlung zum Vorgehen, 
  • Unterstützung der Mandanten bereits präventiv durch unsere beratende und verhandelnde Tätigkeit,
  • durchgehende persönliche Betreuung eines Mandanten durch den selben Rechtsanwalt,
  • gute Erreichbarkeit des Rechtsanwaltes für den Mandanten,
  • zügige Bearbeitung; schnelle erste Reaktion auf Anfragen,
  • engagierte Interessenvertretung für den Mandanten mit größtmöglicher Sorgfalt.

Kooperation mit Bauingenieuren

Wir arbeiten unter anderem in Kooperation mit einem Bauingenieur (Architekt) und staatlich anerkannten Sachverständigen für Schall- und Wärmeschutz zusammen. Im Bedarfsfall kann so der Baurechtsfall auch hinsichtlich bautechnischer Probleme aufbereitet werden.

Dieser fachliche Brückenschlag und unser damit einhergehendes Verständnis für bautechnische Sachverhalte ist in der baubegleitenden Beratung ebenso hilfreich, wie in der Führung von Verfahren vor Gerichten und Schiedsgerichten; denn häufig entscheidet sich der streitige Baurechtsfall wesentlich auf der bautechnischen Ebene.