Dabei handelt es sich um einen komplexen und entsprechend konfliktträchtigen Vertragstyp. Hierbei ist nicht nur die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) als Sonderregelung zu beachten, sondern auch im besonderen Maße eine sich ständig entwickelnde Rechtsprechung. Wir beraten Bauträger wie Erwerber von der Entwicklung über die Veräußerung und die Bauerrichtung bis hin zur Abnahme sowie Eigentumsübertragung und Mängelmanagement.