Wir vertreten unsere Mandanten bei Schäden, vornehmlich an deren Gebäuden, die durch den Bergbau bedingt sind. Durch die langjährige Bergbautradition im Ruhrgebiet und am Niederrhein zeichnen sich die Auswirkungen der Steinkohleförderung bis heute ab. Probleme treten regelmäßig beim Schadensbegriff als auch der Schadensberechnung auf.
Als Bergschäden werden insbesondere Risse im Innen- und Außenmauerwerk, Verschiebungen, Schieflagen, Feuchtigkeitsschäden, Schimmel, sowie Schäden an den Außenanlagen verstanden. Selbstverständlich begleiten wir Sie durch das gesamte Verfahren, von der Schadensermittlung bis zur abschließenden Regulierung mit der RAG AG. Letztendlich auch bei der Durchsetzung von Mängelgewährleistungsansprüchen, sollte im Auftrag der RAG AG ein bergbaugeschädigtes Objekt durch einen Drittunternehmer nicht mangelfrei saniert worden sein.