Ohne das Engagement von Maklern würden viele Immobiliengeschäfte nicht zustande kommen. Maklerprovisionsansprüche werden häufig nur ungern oder eben gar nicht erfüllt, wobei es die umfangreiche Rechtsprechung bei nur wenigen gesetzlichen Vorschriften den Maklerkunden leicht macht, Provisionsansprüchen mit zahlreichen Einwänden entgegen zu treten.
Unser Tätigkeitsspektrum im Maklerrecht umfasst insbesondere
- die Gestaltung von Maklerverträgen
- die Gestaltung von Maklerklauseln in Notarverträgen
- die Beratung im Umgang mit Maklerauftraggebern
- die Prozessvertretung in Provisionsfällen