Das private Nachbarrecht ist Ausfluss des nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnisses und daher vom Grundsatz wechselseitiger Rücksichtnahme geprägt. Die nachbarrechtlichen Verhaltenspflichten sind im Bürgerlichen Gesetzbuch und in den nachbarrechtlichen Landesgesetzen, die nur für das Gebiet des jeweiligen Landes gelten, konkretisiert. In Nordrhein-Westfalen gilt das Nachbarrechtsgesetz. Ziel des Gesetzes und unserer anwaltlichen Tätigkeit ist es, einen gerechten Ausgleich zwischen den oft gegensätzlichen Interessen der Nachbarn zu finden. Es enthält u.a. Regelungen für Pflanzen sowie zu Einfriedigungen. Streitigkeiten bieten insoweit immer wieder behauptete Überbauten auf das Nachbargrundstück und der Streit um die Höhe der Einfriedung oder der an der Grenze stehenden Hecken.