Wir vertreten Unternehmer oder Privatleute, welche rechtliche Probleme haben, die in dem Zusammenhang mit der Genehmigung, Errichtung, Umgestaltung oder Sanierung von Bauwerken entstehen. Wir unterstützen insbesondere bei der Erteilung einer Baugenehmigung oder deren Anfechtung durch einen Nachbarn. Wir vertreten unsere Mandanten ebenfalls bei einer Bauordnungsverfügung (Stilllegung, Beseitigung, Nutzungsuntersagung, etc.), die angefochten werden soll, oder den Nachbarn, der eine solche Bauordnungsverfügung vom Bauamt gegen den Bauherrn begehrt. Unsere Tätigkeit im Bereich des öffentlichen Baurechts umfasst neben der anwaltlichen Beratung sowohl die außergerichtliche Interessenwahrnehmung, wie z. B. Verhandlungen mit Behörden und Dritten, u.a. mit Nachbarn, aber auch die kompetente Unterstützung und Vertretung bei gerichtlichen Auseinandersetzungen.