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Privates Baurecht für private Bauherren

Privates Baurecht für private Bauherren

Private Bauherren sind in aller Regel weder fachlich noch finanziell auf juristische Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit ihrem Bauvorhaben vorbereitet. Bei der Errichtung eines Ein- oder Mehrfamilienhauses, einer Eigentumswohnung, einer Sanierungsmaßnahme oder einer sonstigen baulichen Maßnahme bis zu der Beauftragung eines einzelnen Handwerkers können vielfältige Konflikte entstehen. Eine vorausschauende und professionelle Vertragsgestaltung ebenso wie die begleitende rechtliche Beratung kann dazu beitragen, ein Aufkommen solcher Konflikte für den privaten Bauherren zu verhindern oder eine schnelle, unbürokratische Lösung zu erreichen. Unsere Tätigkeitsfelder für den privaten Bauherrn sind insbesondere:

  • Beratung bei der Auswahl des richtigen Vertragspartners
  • Informationen über die verschiedenen Möglichkeiten den Bauwunsch zu erfüllen: Insbesondere Vor- und Nachteile von Bauträgerverträgen oder Bauen mit Architekten
  • Prüfung von Bau- und Bauträgerverträgen und interessengerechte Anpassung, insbesondere durch angemessene Zahlungspläne, Sicherheiten und Terminvereinbarungen
  • Ansprüche von Wohnungserwerbern gegenüber dem Bauträger
  • Gestaltung von Architektenverträgen
  • Beratung bei der Abnahme des Gebäudes
  • Durchsetzung von Ansprüchen wegen Mängeln der Bauleistung
  • Beratung zum sinnvollen Versicherungsschutz beim Bauen
  • Durchsetzung von Ansprüchen wegen schadhafter Kalksandsteine (sog. Bröselsteine)